Soziale Netzwerke, geliebt und gehasst! Like it oder lass es! Teilen wir alles oder verschließen wir uns (dem Trend) komplett. Eine Frage, die häufig den privaten Alltag betrifft. Eine Frage des Charakters und der Einstellung gegenüber den Netzwerken. Doch was passiert, wenn der Beruf mit dem sozialen Netzwerk verschmilzt?
Facebook, Twitter, Xing, LinkedIN und viele weitere Netzwerke werden im Rahmen der Werbung, des Kundenkontaktes und der Akquise für Firmen immer wichtiger.
Der Kundenstamm ist in vielen Branchen essentiell. Die Frage bleibt, wechseln meine virtuell realen Kunden mit mir den Job oder hat der Chef/die Firma ein Recht auf diese Kontakte?
Was zählt in diesem Bereich generell zum Beruf und was ist Privat?
Wie oftmals im juristischen Bereich lautet die Antwort: Es kommt drauf an!
Hier muss unterschieden werden:
Hat der Chef die federführende Hand über den Account oder überwiegt doch die private Nutzung des Mitarbeiters? Kriterien der Abgrenzung können sein,
- Wer zahlt für den Account?
- Unter welchem Namen wird der Account betrieben?
- Welche E-Mail Adresse wird verwendet?
- Welche Adresse wird genutzt?
- Welchen Charakter hat das Profil in der Gesamtbetrachtung?
Zahlt der Arbeitgeber etwa den Xing-Account, ist von einer geschäftlichen Nutzung auszugehen und der Arbeitnehmer darf nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Daten weder wegnehmen noch löschen. Die Kontaktdaten können hierbei sogar schon ein Geschäftsgeheimnis darstellen. Der Account geht dann praktisch auf den Chef über.
Unterhält hingegen der Arbeitnehmer den Account, darf er ihn behalten und weiter nutzen, sofern es sich nicht um Informationen handelt, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die weitere Tätigkeit des Arbeitgebers notwendig sind.
Follower bei Twitter stellen sich hingegen wie persönliche Fans dar und werden wohl kaum auf einmal Fan des Chefs werden. Sie werden dem Mitarbeiter folgen, wogegen man nichts machen kann.
Oftmals wird aber auch der Einzelfall entscheidend sein: Chatte ich privat oder mit Kunden, in welcher Branche bin ich tätig und was poste ich genau. Die Übergänge sind da häufig fließend und daher auch vom Richter schwierig zu entscheiden.
Es kommt eben drauf an!
Die Folgen hingegen können gravierend sein. Im Vertrieb kann ein verlorener Kundenstamm zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer lohnt es sich gleichermaßen, bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses klare Regelungen zu treffen.
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Ob Fankauf, Impressumspflicht, Gewinnspiele in der Facebook-Timeline oder eben die Übertragung der Verantwortung für Follower/Fans/Freunde von einem Mitarbeiter zum nächsten (auch ich hatte mir zu dem letzten Aspekt bisher noch gar keine Gedanken gemacht). Wenn ich als Social Media Trainingsspezialist Mitarbeiterschulungen durchführe muss ich mich, was rechtliche Aspekte der Nutzung von sozialen Netzwerken angeht, immer auf dem neusten Stand halten. Wenn eine Social Media Agentur erfolgreich sein will, muss sie in Seminaren solche Probleme immer wieder ansprechen.