Im August 2011 hatte bereits das LG Aschaffenburg klargestellt, dass Profilseiten in sozialen Netzwerken wie Facebook, die geschäftlich zu Marketingzwecken und nicht nur rein privat genutzt werden, der Impressumspflicht gem. § 5 TMG nachkommen müssen. (Az.: 2 HK O 54/11, BeckRS 2011, 24110)
Dabei reichte es vollkommen aus, wenn der Nutzer des Profils auf das Impressum seiner eigenen Webseite verlinkt, soweit die Pflichtangaben einfach zu erkennen und ohne langes Suchen zu finden sind. Ein Link mit der Bezeichnung „Info“ reicht jedoch nicht aus. Die Bezeichnung „Info“ lasse nicht klar erkennen, dass der Link zu den Pflichtangaben führe.
Nun hat Facebook ein “Impressums-Feld“ für Facebook-Seiten eingeführt. Dies ermöglicht ein Impressum bis zu 1.500 Zeichen einzufügen.
Im neuen Facebook Page Design gibt es nun links in der Chronik eine Timeline-Spalte. Darin befindet sich neben einer kurzen Beschreibung ein expliziter Link zum Impressum. Durch diesen Link gelangt man auf das Impressum auf der Info-Seite. Im alten Design ist die Spalte noch nicht vorhanden, sie soll aber in den nächsten Wochen durch Updates nach und nach in allen Facebookseiten eingeführt werden. Auch wenn ihre Version noch nicht aktualisiert wurde, ist es möglich das Impressum bereits auf der Info-Seite einzufügen, sodass es unmittelbar nach der Aktualisierung angezeigt wird.
Dabei ist es, solange Sie die Umstellung noch nicht haben, weiterhin ausreichend, wenn Sie in dem Feld auf der Infoseite auf Ihr Impressum verlinken. Jedoch muss der Link direkt zum Impressum führen und als solcher erkennbar sein. D.h. entweder kommt in dem Link das Wort “Impressum” vor, oder Sie stellen den Hinweis “Impressum:” vor den Link. Es ist sogar zu empfehlen, das Impressum weiterhin wie vorgeschrieben bereitzuhalten.
Denn ein Problem des neuen Impressumsfeldes gibt es für die mobile Nutzung. Dort ist das neue Impressumsfeld noch nicht sichtbar und nur über den Umweg über “Weitere Informationen” erreichbar.
Sobald die Seiten umgestellt sind, werden die übergangsweise genutzten Impressums-Apps werden nicht mehr benötigt.
Um den Anforderungen des § 5 TMG gerecht zu werden, ist zu empfehlen neben dem neuen Impressumsfeld auch die bisherige Verlinkung in der Infobox beizuhalten. Damit ist das Impressum für die Standartseite, als auch für die mobile Nutzung leicht zu erkennen und ohne langes Suchen zu finden.
danke für den wichtigen tipp! gglg