Aufgepasst beim Datenschutz

Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.05.2012 (Aktenzeichen 6 U 38/11) sind Datenschutzvorschriften Marktverhaltensregeln. Was zunächst eher juristisch dröge klingt, birgt möglicherweise künftigen Sprengstoff für Abmahnungen, gerade auch in Social Media Netzwerken. Worum geht es? Verstöße gegen Gesetze sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Mitbewerber abmahnfähig, wenn diese Gesetze so…